Allgemeine Geschäftsbedingungen der QT software GmbH

§1 Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage aller Angebote, Leistungen und Lieferungen der QT software GmbH - im nachfolgenden QT genannt - sind die entsprechenden Gesetze und Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland sowie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von QT.


§2 Angebote

Angebote von QT sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart. Individuelle Angebote haben, sofern nicht anders angegeben, eine Gültigkeit von 20 Kalendertagen. Darüberhinaus gilt für Angebote, die die Lieferung von Importware betreffen, daß Preisangebote nur unter der Voraussetzung der Stabilität der betroffenen Devisenkurse im Rahmen von ±2,5% gegenüber des EURO innerhalb des genannten Gültigkeitszeitraums verbindlich sind. Die Verbindlichkeit von Angeboten verfällt ebenfalls, wenn die Preise der angebotenen Waren während des Gültigkeitszeitraums des Angebots vom Vorlieferanten um mehr als 2.5% geändert werden. Preisangaben erfolgen, sofern nicht anders angegeben, ohne die gesetzliche Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.
Falls wir in unseren Angeboten aufgeführte Waren oder Lizenzen nicht beschaffen können (bspw. Lieferant stellt Lieferung ein), so wird unser Angebot bzgl. der nicht mehr zu beschaffenden bzw. lieferbaren Ware oder Lizenz hinfällig, und wir sind von jeglicher diesbezüglicher Lieferpflicht entbunden.

 

§3 Bestellung

Die Bestellung kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Telefonische Aufträge und Bestellungen werden sofern nicht anders vereinbart bei Neukunden gegen Zahlung per Nachnahme oder Vorkasse ausgeführt. Schriftliche Aufträge und Bestellungen werden auf Wunsch und nur mit Zustimmung von QT gegen Rechnung ausgeführt. Bei Lieferungen deren Warenwert 2500 EURO überschreitet, kann QT vom Besteller ggf. einen Bonitätsnachweis bzw. eine Bankbürgschaft fordern. Liegt keine andere Vereinbarung vor, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von QT gelten mit Auftragserteilung als anerkannt.

 

§4 Vertragsabschluß

Ein Vertrag zwischen QT und dem Kunden tritt frühestens mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch QT und spätestens durch Auftragserfüllung in Kraft.

1. Im Falle von Programmieraufträgen gilt folgendes: Wir behalten uns vor, Programmieraufträge auch nach Auftragserhalt in folgenenden Fällen abzulehnen bzw. nicht zu erfüllen:
a) Wenn sich die Spezifikationen zur Programmierung als unzureichend erweisen sollte.
b) Wenn sich die Programmierung als unmöglich erweisen sollte.
c) Wenn der tatsächliche Aufwand unserer Programmierung incl. der Nebenkosten den kalkulatiorische Aufwand, der unserem Angebot und Ihrem Auftrag zugrundeliegt, um mehr als 15% überschreitet.
d) Im Falle eines Zerwürfnisses beider Vertragspartnern, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit unmöglich macht.
e) Falls der Auftraggeber nach der Auftragsvergabe zahlungsunfähig wird oder mit der Einstellung seines Geschäftsbetriebs aus einem anderen Grund zu rechnen ist.
f) Wenn ein von uns beauftragter Unterauftragnehmer den Auftrag nicht erfüllen kann.

2. Lieferaufträge/Bestellungen von Software für akademische Nutzung ("akademische Software"): Wir behalten uns vor, Aufträge über Lieferungen von Software, die mit "academic", "educational" oder "für Forschung & Lehre" gekennzeichnet ist, abzulehnen bzw. nicht zu erfüllen, wenn für uns zu erkennen ist, daß der mit diesen Kennzeichnungen genannte Zweck nicht erfüllt wird. Insbesondere verweigern wir die Auftragsausführung dann, wenn diese "akademische" Software weiterverkauft oder für einen Gegenleistung weitergegeben bzw. getauscht wird oder wenn mit ihr Software zu ebendiesem Zweck erstellt wird (bspw. im Falle von Compilersystemen oder Libraries). Falls wir einen derartigen Auftrag bereits ausgeführt haben, steht uns das Recht auf Nachforderung des Geldbetrags zu, der sich aus der Differenz des regulären Preises der "kommerziellen" Variante der gelieferten Software und der geleisteten Zahlung ergibt.

3. Wir behalten uns vor Aufträge oder Bestellungen abzulehnen, wenn der Verwaltungsaufwand - bspw. infolge bürokratischer Anforderungen durch den Auftraggeber - nicht akzeptabel ist..

Dem Auftraggeber steht im Falle des Abbruchs unserer Programmierarbeiten oder der Verweigerung einer Lieferung kein Schadensersatz für die Nichterfüllung des Auftrags zu.

 

§5 Lieferfrist

Liefer- und Leistungsfristen bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung von QT. Für Liefer- und Leistungsverzögerungen infolge höherer Gewalt oder Umständen, Ereignissen, die QT die Auftragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich macht, haftet QT nicht. QT behält sich vor unter derartigen Verhältnissen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Liefer- und Leistungsfristen um einen entsprechenden Zeitraum zu verlängern. Der Auftraggeber ist berechtigt nach Abstimmung mit QT unter derartigen Verhältnissen nach einem Zeitraum von 12 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Liefer- und Leistungsfrist vom Vertrag zurückzutreten.

 

§6 Versand, Lieferung

Der Versand oder die Lieferung der Ware erfolgt zu Lasten des Auftraggebers . Wenn nicht anders vereinbart, trägt der Besteller die Lieferkosten für die Ware. Die Gefahr geht mit der Aufgabe der Ware zum Versand auf den Besteller über.

 

§7 Zahlungsbedingungen

Erfolgt die Lieferung gegen Rechnung, so ist - sofern nichts anderes vereinbart - die Zahlung des Rechnungspreises innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Wird aufgrund eines Kundenauftrags Ware importiert und steigt der Einkaufspreis der Importware infolge einer Kurssteigerung der betroffenene Fremdwährung gegen über der EURO innerhalb des Zeitraums gerechnet vom Datum der Auftragsbestätigung bis zum Datum der Rechnungsstellung um mehr als 2.5%, so ist QT berechtigt diese Kurssteigerung bei der Rechnungsstellung geltend zu machen.

 

§8 Zahlungsverzug

Der Käufer ist im Zahlungsverzug, wenn der geforderte Rechnungsbetrag nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum an QT gezahlt wurde. Der Zahlungsverzug tritt auch ohne Mahnung in Kraft. Im Zahlungsverzugsfall schuldet der Käufer der Firma QT den Rechnungsbetrag, Verzugszinsen, Verwaltungsgebühren sowie Kosten, die in Folge der gerichtlichen Geltendmachung der Forderungen von QT entstehen. Hierzu zählen sämtliche Anwalts- und Gerichtsgebühren sowie Auslagen. Der Verzugszinssatz (p.a.) bestimmt sich aus dem um 5% erhöhten zum Zeitpunkt des Zahlungsverzugs geltenden Basiszins der Europäischen Zentralbank. Je Mahnung sind Verwaltungsgebühren fällig, deren Höhe sich nach der aktuellen Preisliste ergeben (im Internet unter www.qtsoftware.de/preislisten/Prs-Verwaltung.htm, ArtikelId = MAHNG.001 einzusehen). QT behält sich vor, weitere Kosten die durch den Verzugsschaden bedingt sind, geltend zu machen.

 

§9 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware und Lizenz bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages sowie der Verzugskosten, die sich aus ggf. fälligen Mahngebühren, Verzugszinsen und weiterer geltend gemachter Kosten zusammensetzen, Eigentum von QT.
Für Software gilt, daß der Käufer die Nutzungsrechte für die Software erst mit der Begleichung des Rechnungsbetrages und ggf. der Verzugskosten erhält. Im allgemeinen verbleiben Eigentum und Urheberrechte an der Software beim Hersteller sofern die Linzenzbedingungen nichts anderes vorsehen. Die Zugriffe Dritter auf die vom Eigentumsvorbehalt betroffene Ware hat der Käufer der Firma QT unverzüglich anzuzeigen.
Im Falle der Weiterveräußerung der von QT gelieferten Waren und Lizenzen an Dritte (= Bezieher), ist dem Bezieher der Eigentumsvorbehalt von QT anzuzeigen.
QT behält sich vor, Waren und Lizenzen vom Bezieher zurückzufordern, wenn die durch ihre Lieferung begründeten Zahlungsforderungen nicht beglichen werden.

 

§10 Lizensierungsbedingungen (Lizenzbedingungen)

Die Anerkennung der Nutzungsrechte und Lizenzbedingungen des Softwareherstellers von Seiten des Käufers sind Bestandteil und Voraussetzung des Auftrages bzw. der Bestellung. Der Käufer stellt QT gegenüber dem Softwarehersteller von Schäden frei, die infolge der widerrechtlichen Nutzung der Software entstehen bzw. vom Softwarehersteller gefordert werden.

 

§11 Reklamation, Garantieleistung

Software ist vom Umtausch und der Rückgabe normalerweise ausgeschlossen. Im Falle der Bestellung über unseren WebShop gilt die gesetzliche Regelung gemäß des Fernabsatzgesetzes bzw. des EGBGB.
Wenn eine Rücknahme einer nicht über den WebShop bestellte Ware oder Dienstleistung akzeptiert wird, berechnet QT eine Verwaltungsgebühr von 10% des Umsatzwerts der Ware, mindestens jedoch EURO 20,-- zuzüglich gesetzl. MWSt..
Fertigungsbedingte Materialschäden (z.B. defekte oder fehlerhafte Medien), die innerhalb von 90 Tagen nach Lieferung vom Käufer dem Verkäufer angezeigt werden, werden gegen Einsendung des beschädigten Produktes kostenlos behoben, soweit der Hersteller für die beanstandeten Schäden/Mängel haftet. Ggf. gilt für manche Produkte eine kürzere Anzeigefrist.
QT haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Fehler, Funktionsmängel und -störungen von Softwareprodukten. Für Folgeschäden oder finanzielle Verluste, die infolge des Einsatzes der Software entstanden sind,wird von QT keine Haftung übernommen.
Für Produkte eigener Fertigung gilt, das der rechtmäßige Benutzer Fehler, Funktionsmängel und -störungen QT schriftlich anzuzeigen hat. QT bemüht sich um rasche Fehler- bzw. Mängelbeseitigung. Diese wird kostenlos durchgeführt.
Für angezeigte Fehler, Funktionsmängel und -störungen, die sich als Fehleinschätzung oder Irrtum des Benutzers entpuppen, behält sich QT vor, den infolge der Anzeige verursachten Arbeitsaufwand dem Benutzer in Rechnung zu stellen.

 

§12 Benutzersupport

Jeder rechtmäßige Benutzer von Produkten, die er von QT erworben und vollständig bezahlt hat, hat Anspruch auf Unterstützung. Der Anspruch verfällt bei Verletzung der Lizenzbedingungen. Er tritt in Kraft wenn sämtliche offenen Rechnungen des Kunden bei QT vollständig bezahlt sind.

 

§13 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der Gesellschaft.

 

§14 Wirksamkeit

Für den Fall daß einige der vorstehenden Bestimmungen und Bedingungen rechtsunwirksam sind, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen und Bedingungen davon unberührt.

 

§15 Definition WebSite und WebSeite

Im Nachfolgenden wird mit WebSeite der Inhalt einer HTML-Datei (endet auf .htm oder .html) bezeichnet. Diese umfaßt demzufolge nicht nur den von Internet-Browsern angezeigten Texte und Bilder sondern auch jeglicher weiteren Inhalt der Datei, insbesondere Formatierungsmerkmale, Verweise auf Stylesheets (Dateien enden auf .css) und Skripte (Dateien enden auf .js oder .php).
Mit WebSite wird die Gesamtheit aller WebSeiten sowie ihre Struktur bezeichnet.

 

§16 Haftung für von QT publizierte Informationen

Informationen zu Produkten und Leistungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Sie basieren auf Daten, die von Herstellern zur Verfügung gestellt wurden oder die der Produkt-Dokumentation entnommen wurden. Eine Garantie für die Korrektheit und Aktualität dieser Information kann nicht übernommen. Eine Haftung erfolgt nur im Fall eines aufgrund einer von QT publizierten Fehlerinformation zustandegekommenen Auftrags an QT. Die maximale Höhe der Haftung beschränkt sich auf den gezahlten Produkt- bzw. Leistungswert des betroffenen Auftrags. Jegliche darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

§17 Anerkennung von Rechten anderer Firmen

Die Rechte von Firmen an von QT verwendeten bzw. von QT genannten Marken und Warenzeichen werden anerkannt.

 

§18 Urheberrechtshinweis

Die WebSite von QT unterliegen dem Urheberrecht. Veröffentlichungen, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Zustimmung von QT gestattet.

 

Stand: November 2019

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